BDF Gespräche mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen,
Mit Kammerdirektor Hans-Joachim Harms, sowie mit Rudolf Alteheld, Geschäftsbereichsleiter Forst
Im 01. und am 13. Juni 2016 fanden Gespräche von Jörg Becker und Uwe Wessel zunächst mit Rudolf Alteheld, Geschäftsbereichsleiter und schließlich mit dem Direktor der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK), Hans-Joachim Harms, statt. Bei letzterem war zudem Dirk Schäfer als Landesverbandsvorsitzender dabei.
Zukunft des forstlichen Nachwuchses
Hauptthema war die Aufstellung des Forstbereiches im demographischen Wandel. Leider steht die LWK noch immer deutlich hinter anderen Arbeitgebern zurück, was die Ausstattung und Bezahlung junger Forstleute angeht. Hieraus resultiert unsere Sorge bei der Gewinnung einer ausreichenden Zahl geeigneter Nachwuchskräfte. Hier gibt es jedoch positive Signale, die Kammerführung ist sich des Problems bewusst. Gegenüber tariflichen Regelungen der Landesforsten – die aus rechtlichen Gründen bei der LWK ausgeschlossen sind – wird die Verbeamtung junger Kollegen als zugkräftiges Argument gesehen. Dies wurde nicht nur auf dem niedersächsischen Waldbesitzerverbandstag angedeutet, sondern von Kammerpräsident Gerhard Schwetje zudem in einem Interview mit dem Holzzentralblatt so geäußert. Vorstellbar ist eine Verbeamtung junger Kollegen nach einer Übergangszeit im Angestelltenverhältnis. Harms sagte dazu: die Verbeamtung soll regelmäßiger erfolgen, eine absolute Sicherheit für jeden Einzelnen gibt es jedoch nicht. Grundlage für die vorsichtige Einschränkung ist eine kammerinterne Regelung, den Stellenproporz zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten nicht zu Lasten des Tarifpersonals zu verändern.
Erfreulicherweise soll die Zahl der Forstinspektoren-Anwärter auf jährlich fünf bis sechs erhöht werden. Auf unseren Hinweis hin, dass auch diese Zahl ab 2020 nicht ausreichen wird, wurde Reaktionsbereitschaft gezeigt.
Damit in den Jahren 2020-2026 – es werden in dem Zeitraum planmäßig über 60 LWK-Förster in den Ruhestand versetzt – ein geordneter Generationenwechsel gelingt, wären vorgezogene Einstellungen mit Einarbeitungszeit wünschenswert. Verbunden mit dem Problem der Finanzierung. Hier sieht der BDF durchaus den Waldbesitz in der Pflicht – denn schließlich profitiert der Waldbesitz in erster Linie in einer kontinuierlichen „Bestandesverjüngung“. Z. B. durch Gründung eines temporären Personalstrukturfonds. KD Harms hat diesen Vorschlag im Sinne einer „Nachwuchsumlage“ interessiert aufgenommen.
Karriereentwicklungsmöglichkeiten bei der LWK
Über alle Aspekte hinweg plant die LWK ein Nachwuchskonzept „Karriereentwicklung bei der Kammer“. Dies wird auch mit dem Gesamtpersonalrat abgestimmt, so dass die Beteiligung des BDF über Uwe Wessel sichergestellt ist.
Runder Tisch
Der BDF regte an, einem runden Tisch aus Vertretern der LWK, Waldbesitzer und Gewerkschaften zum Thema „Zukunft der Beförsterung und des forstlichen Nachwuchses“ in Niedersachsen zu bilden. Der Vorschlag wurde von den Herren Harms und Alteheld aufgenommen.
Stichtagsbeurteilungen und Beförderungen nach A11
Durch die angestrebten Klagen einiger Förster auf Beförderung, mussten das bisherige Beurteilungs- bzw. Auswahlverfahren ad acta gelegt werden, da sie einer gerichtlichen Überprüfung nicht standgehalten hätten. Nunmehr werden als Kriterien nur noch die Leistung und die Befähigung herangezogen. Dennoch hat diese Vorgehensweise bei einigen Kollegen und Kolleginnen für Unmut gesorgt, da hier das Gesamturteil sich verschlechtert hat. Rudolf Alteheld will darauf achten, dass auch die Beurteilungspraxis der einzelnen Forstämter vergleichbar ist. Alteheld betonte, dass nicht die Stichtagsbeurteilungen das Problem seien, sondern die aus dem Stellenkegel abgeleiteten Beförderungsmöglichkeiten von A10 nach A11. Hier gibt es einen erheblichen Nachbesserungsbedarf. Insbesondere im alten LWK-Bereich Weser-Ems warten viele Kollegen bereits seit Jahren auf die längst überfällige Beförderung.
Der BDF wird sich auch bei folgenden Gesprächen mit der Kammerführung und dem Ehrenamt für eine Aufstockung der A11 Stellen einsetzen. Nachdem in den letzten Monaten aufgrund der Rechtsklagen keine Beförderungen unter den Bezirksförstern ausgesprochen werden konnten, soll es in diesem Jahr wieder möglich sein Beförderungen umzusetzen – angestrebt werden 5-6.
Novellierung des Kammergesetzes
Die Novellierung des Kammergesetzes ist für dieses Jahr geplant. Es gibt bereits einen überarbeiteten Entwurf. Welche Veränderungen für den Forstbereich geplant sind, lässt sich zu diesem Zeitpunkt nur spekulativ sagen. Fakt ist, dass die Haushaltssituation auch im Geschäftsbereich Forst angespannt ist und auch bleiben wird. Mehreinnahmen aus neuen forstlichen Geschäftsfeldern werden auch zukünftig gebraucht um den Haushalt auf eine solide Basis zu stellen, so Alteheld. Die Kostendeckung gelte es zu verbessern. Von Seiten des BDF wurde betont, dass es nicht dazu kommen darf, dass Kolleginnen und Kollegen aus den Bereichen Weser-Ems und Südniedersachsen eine Mehrleistung zu erbringen haben, weil hier die Kooperationsverträge mit den FWZ die Einschlagsmenge als Abrechnungskriterium vorsehen.
Klares Bekenntnis zur Privatwaldbetreuung durch die LWK
LWK-Direktor Harms sieht ein klares Bekenntnis der niedersächsischen Waldbesitzer zur Kammerbeförsterung, der BDF steht ebenso klar hinter der Beförsterung durch Kammerpersonal. Wichtig ist, dass der Beratungsauftrag sowohl im neuen Kammergesetz, als auch im Landeswaldgesetz erhalten bleibt.
