Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes
Seit einiger Zeit erwartet der eine oder andere endlich eine Entscheidung in Sachen Schalldämpfer. Manche Informationen dazu kursieren.
Der aktuelle Sachstand sieht so aus: Der Entwurf einer Jagdgesetzänderung liegt dem Niedersächsischen Landtag vor. Und dieser Entwurf sieht u. a. die Beseitigung der jagdrechtlichen Hindernisse bei der Verwendung von Schalldämpfern vor. Es steht zu erwarten, dass der Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause verabschiedet wird.
Mit der jagdrechtlichen Neuregelung ist damit aber noch kein generelles grünes Licht gegeben. Auch waffenrechtlich muss ein entsprechendes Bedürfnis nachgewiesen und anerkannt werden – und zwar in jedem Einzelfall. Es steht zu erwarten, dass es eine Erlassregelung der zuständigen Ministerien (Innen- und Landwirtschaftsministerium) geben wird. Diese soll es den zuständigen Behörden erleichtern, bei bestimmten Personengruppen das waffenrechtliche Bedürfnis ohne großen Prüfungsaufwand im Einzelfall anzuerkennen. Dies werden sicherlich alle beruflich mit der Jagd befassten Personen sein, zudem möglicherweise Jäger mit ständiger Jagdgelegenheit. Ich nehme an, dass die zuständigen Kolleginnen und Kollegen in den Ministerien diese Regelung zum Sommer bereits vorbereitet haben und diese unverzüglich nach der Gesetzesänderung auch umgesetzt wird. Damit könnten zum Herbst die Flüstertüten aufgepflanzt werden…
