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Verbeamtung junger Kollegen in der LWK beschlossen.

Erstellt von LV | | LWK

Am 06. Februar hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen abschließend über die Verbeamtung junger Kollegen positiv entschieden. Es sollen zunächst angestellte Bezirksförster mit unbefristeten Arbeitsverträgen verbeamtet werden. Berufseinsteiger werden zunächst für zwei Jahre nach E9/E10 eingruppiert, danach ist die Verbeamtung möglich.

Die Verbeamtung in der LWK war alternativlos. Das bestehende Angebot für Nachwuchskräfte und tarifangestellten Bezirksförstern stand hinter den Angeboten anderer Forstorganisationen zurück. Mit der Neuausrichtung sorgt die LWK für einen Wettbewerbsvorteil im Kampf um die knappen forstlichen Arbeitskräfte. Bedingt durch die starken Altersabgänge in den kommenden Jahren ist dies nach Meinung des BDF das richtige Zeichen um eine versierte und nachhaltige Betreuung des Privatwaldes sicher zu stellen.

Dass die jungen Kollegen zunächst zwei Jahre im Angestelltenverhältnis arbeiten, soll auf beiden Seiten für Sicherheit sorgen. In der Zeit gilt es im Job „anzukommen“, und sich sicher zu sein das „Richtige“ gefunden zu haben. Die LWK hingegen kann sich von der Tauglichkeit des Arbeitnehmers überzeugen, bevor sie ihn mit der Verbeamtung fest an sich bindet.

Bereits im Mai 2015 hat der BDF im Forstausschuss der LWK auf die Missstände bezüglich der forstlichen Nachwuchskräfte und der Beförderungssituation hingewiesen.  Damals wurden zwei entsprechende Positionspapiere eingebracht. In den letzten anderthalb Jahren haben wir  mehrere Gespräche mit Mitgliedern der einzelnen Gremien und  der Kammerleitung geführt.  Wir freuen uns, dass wir diesen Prozess positiv begleiten konnten.

Übrigens ist auch die Beförderung der Bezirksförster auf einem sehr guten Weg. Nachdem in 2016 fünf Kollegen von A10 nach A11 befördert wurden, sollen in 2017 weitere Beförderungen folgen. Das überarbeitete Beförderungssystem bei dem sich die Förster auf die Beförderung bewerben müssen, sorgt für Rechtssicherheit und Klarheit bei allen Beteiligten.

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