Neuer Tarifvertrag für Privatförster
Nachdem der BDF Landesvorstand im November 2018 die Kündigung des Gehaltstarifvertrages für die Privat-Förster in Niedersachsen beschlossen hatte, wurde anschließend ein intensiver Dialog mit den Betroffenen geführt, um die Sorgen und Wünsche der Kollegen zu erfahren.
Ein erneutes Treffen
Am 28.März 2019 fanden nunmehr wieder in Oldenburg ( i.O.) die Gehaltstarifverhandlungen für den Privatforsttarif in Niedersachsen statt.
Die Verhandlungskommission bestand wieder aus den Kollegen Jochen Pellengahr, Johannes Dierkes und Ulrich Zeigermann. Es waren nunmehr die vierten Verhandlungen in dieser Runde. Die Arbeitgeber wurden wurden durch L. von Bodenhausen, B. Bussmeyer und T. Kasimier als Geschäftsführer vertreten.
Ziel des BDF Niedersachsen
Ziel des BDF war, das Ergebnis der bisher in anderen Branchen erreichten Tarifabschlüsse für die betroffenen Kollegen auch zu vereinbaren. Neben einer Gehaltserhöhung sollten auch die bisher vereinbarten Aufwandsentschädigungen für Kfz-Einsatz, Hundehaltung und Dienstkleidung angepasst werden. Darüber hinaus war angestrebt, eine Vereinbarung über die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für die Gestellung von Dienstzimmern durch die Privatförster in ihren eigenen Häusern erreicht werden.
Kalamitäten machten die Verhandlungen schwierig
Angesichts der aktuellen Lage in den Forstbetrieben nach den Stürmen und der Borkenkäferkalamität, deren Ende nicht absehbar ist, gestalteten sich die Verhandlungen ausgesprochen schwierig und zäh. Die Höhe der Forderungen des BDF Niedersachsen bewegte sich leicht über dem Rahmen der allgemein geforderten Gehaltserhöhungen, da noch gewisse Rückstände aus der Vergangenheit aufgeholt werden sollten. Ziel war es das Tarifniveau auf die Höhe der Zahlungen bei den großen Arbeitgebern in Niedersachsen (LWK und NLF) anzuheben.
Ergebnis der Verhandlungen
Nach längeren Verhandlungen konnte nun folgender Abschluss erreicht werden, der ab 01.April 2019 für 2 Jahre gilt:
· 3,0 % für 12 Monate bis zum 31.03.2020 und eine Erhöhung des Urlaubsgeldes auf 9,- € pro Urlaubstag
· eine weitere Erhöhung um 2,7 % ab 01.04.2020.
· Der Vetrag kann frühestens zum 31.03.2021 gekündigt werden.
Nach intensiver Diskussion war sich die Tarifkommission einig, diesem Angebot zuzustimmen. Ebenso hielten wir es für besser, wieder für 2 Jahre abzuschließen, da für uns die Lage im Frühjahr 2020 für neue Tarifverhandlungen zu unsicher schien.
Anpassung der Aufwandentschädigung gescheitert
Die Anpassung der Aufwandsentschädigungen ist gescheitert, da die Arbeitgeber wegen der unklaren steuerlichen Behandlung dieser Entschädigungen nicht bereit waren, hier Anpassungen vorzunehmen. Es bestehen derzeit unterschiedliche rechtliche Auffassungen über die steuerliche und sozialversicherungspflichtige Behandlung der Aufwandsentschädigungen. Die AGE ist der Meinung, dass für die Entschädigungen auch Beiträge für die Sozialversicherungen gezahlt werden müssen. Um der steuerrechtlichen Problematik zu entgehen, ist hier alles beim Alten geblieben. Es wurde vereinbart, dass die unter den Tarifvertrag fallenden Kollegen die Möglichkeit erhalten sollen, mit ihren Arbeitgebern individuelle Vereinbarungen zu treffen.
Rechtliche Klärung steht noch aus
Die BDF wird sich dieser Problematik annehmen und die eine rechtliche Klärung, so dass bei den nächsten Verhandlungen hier neue Vereinbarungen getroffen werden können.
