Finanzministerium nimmt Ruheständler aufs Korn
Nach Jahrhunderten bewährter Tradition soll die Deputatholzregelung massiv eingeschränkt werden
Donnerschlag! Das Finanzministerium, aufgemüdet durch eine Anfrage aus dem Kommunalforstbereich, meint einen Weg zur Verbesserung des Wirtschaftsergebnisses der Landesforsten gefunden zu haben. Ab dem 1. Mai (wohlgemerkt nicht der 1. April!) wird die Menge des Deputatholzes für aktive Bedienstete der Landesforsten auf jährlich 15 Rm eingeschränkt und der Preis erhöht. Wie genau der Preis aussehen wird, soll in Kürze verkündet werden.
Am schlimmsten trifft es Ruheständler und Hinterbliebene. Für unsere Ehemaligen soll es künftig überhaupt kein Deputatholz mehr geben. Damit trifft es die Gruppe am härtesten, die ohnehin bereits über das wenigste Geld verfügt. Und da die Gruppe der Forstwirte (und damit auch die Witwen ehemaliger Forstwirte) vermutlich am stärksten die Möglichkeit von Deputatholz genutzt hat, verstärkt sich der Effekt noch.
Offenkundig haben Betriebsleitung und auch die Kolleginnen und Kollegen im Landwirtschaftsministerium hart für den Erhalt der Regelung gekämpft und auch das schlimmste, nämlich die Komplettabschaffung, verhindern können – dafür an dieser Stelle einen herzlichen Dank!
Nun muss es darum gehen, vor allem den Hinterbliebenen unsere Solidarität nicht zu entziehen. Dafür werden wir uns an geeigneter Stelle einsetzen.